Beginn der Gleichschaltung
Beginn der Gleichschaltung über das im Laufe der Zeit immer größer werdende Königreich Preußen durch Vereinnahmung von Königreichen, Herzog- und Fürstentümern, Grafschaften und freien Städten.
Der nachmalige Deutsche Bund war lediglich eine völkerrechtliche Vereinigung und kannte kein gemeinsames Bundesindigenat = Eingeborenensein – Heimatrecht.
Die norddeutsche Bundes- und die deutsche Reichsverfassung von 1871 aber stellten für die Angehörigen der sämtlichen Bundesstaaten ein gemeinsames „Bundes- oder Reichsindigenat“ = Heimatrecht der Eingeborenen im Bundesstaat und im Reich fest.
1870 (BuStAG) vom 1. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland
„§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“
Chronologie der Staatlosigkeit der deutschen Person
Beseitigung der sog. „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“ – Staat(en)losigkeit – Vogelfreiheit – völlige Recht- & Schutzlosigkeit aller deutschen Personen und eingebürgerten Migranten
Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Zwangsverordnung „Deutsche Staatsangehörigkeit“ als unmittelbare Kolonieangehörigkeit von Adolf Hitler
Auflösung der Bundesstaaten
Beginn der Gleichschaltung