Beseitigung der sog. „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“ – Staat(en)losigkeit – Vogelfreiheit – völlige Recht- & Schutzlosigkeit aller deutschen Personen und eingebürgerten Migranten
Der BRD-Gesetzgeber unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder beseitigt die sog. „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ und damit das Fundament der „Deutsche Staatsangehörigkeit“. (Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 vom 8.12.2010 R= STAG) Verheerende Folge: Staat(en)losigkeit – Vogelfreiheit – völlige Recht- & Schutzlosigkeit aller deutschen Personen und eingebürgerten Migranten mit der Staatsangehörigkeit-Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ in Deutschland.
Chronologie der Staatlosigkeit der deutschen Person
Beseitigung der sog. „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“ – Staat(en)losigkeit – Vogelfreiheit – völlige Recht- & Schutzlosigkeit aller deutschen Personen und eingebürgerten Migranten
15. Juli 1999
Der BRD-Gesetzgeber unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder beseitigt die sog. „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ und damit das Fundament der „Deutsche Staatsangehörigkeit“. (Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864 vom 8.12.2010 R= STAG) Verheerende Folge: Staat(en)losigkeit – Vogelfreiheit – völlige Recht- & Schutzlosigkeit aller deutschen Personen und eingebürgerten Migranten mit der Staatsangehörigkeit-Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ in Deutschland. Chronologie der Staatlosigkeit der deutschen Person (mehr …)
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Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
15. Juli 1999
Für das durch den geheimen Staatsstreich (Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999) gültig ab 01. Januar 2000 - spätestens Inkraftsetzung am 8. Dezember 2010) in Wahrheit staatenlos- vogelfrei gemachte Personen (Personal) der vollprivatisierten Treuhandverwaltung Bundesrepublik und/oder Deutschland - Trademark Germany gibt es keinen Schutz der Menschenrechte und demzufolge keinen Rechtsweg zur Wahrung der Menschenrechte.
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Zwangsverordnung „Deutsche Staatsangehörigkeit“ als unmittelbare Kolonieangehörigkeit von Adolf Hitler
5. Februar 1934
5. Februar 1934 Zwangsverordnung „Deutsche Staatsangehörigkeit“ als unmittelbare Kolonieangehörigkeit = die unmittelbare Reichsangehörigkeit = Staatsangehörigkeit - Beides ist ein und dasselbe! VERBINDUNG/ZUSAMMENHANG herstellen zu1. Selbstermächtigung der Nationalsozialisten war 1933. Mit der Machtergreifung haben die Nationalsozialisten das sog. Neue Staatsrecht für das Deutsche Reich (für die Hoheitsgebiete der Bundesstaaten) eingeführt. Damit haben sie die Möglichkeit geschaffen, um rechtlich gegen Menschen vorzugehen, die sich dem entgegenstellen oder einen anderen Glauben haben. Also Menschen, die sich aufgrund ihres Glaubens dagegen stellen (Glaube -> Orientierung). Der Glaube bestimmt das Handeln des Menschen, der sich an seinen Vorfahren (Abstammung) orientiert. Diese Orientierung wird durch die...
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Auflösung der Bundesstaaten
11. August 1919
Mit der am 11. August 1919 unterzeichneten Weimarer Verfassung wurden die Bundesstaaten aufgelöst und zu sog. „Ländern“ (altdeutsch „Kolonien“) umgewandelt. Die Bundesstaatsangehörigkeit wird zu einer vorgetäuschten Landesangehörigkeit - damit wird das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) stillschweigend außer Kraft gesetzt und ruht seitdem. <iframe id="odysee-iframe" width="100%" height="615" src="https://odysee.com/$/embed/Die-gr%C3%B6%C3%9Fte-T%C3%A4uschung-aller-Zeiten/fca2e5e4346e18e379e2f0ab48e09b4499ae3d4c?t=4119&r=CLHiykibwe5QQvMgEAe7nL4nJuGioCdo" allowfullscreen></iframe> Chronologie der Staatlosigkeit der deutschen Person
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Beginn der Gleichschaltung
1. Juni 1870
Beginn der Gleichschaltung über das im Laufe der Zeit immer größer werdende Königreich Preußen durch Vereinnahmung von Königreichen, Herzog- und Fürstentümern, Grafschaften und freien Städten. Der nachmalige Deutsche Bund war lediglich eine völkerrechtliche Vereinigung und kannte kein gemeinsames Bundesindigenat = Eingeborenensein – Heimatrecht. Die norddeutsche Bundes- und die deutsche Reichsverfassung von 1871 aber stellten für die Angehörigen der sämtlichen Bundesstaaten ein gemeinsames „Bundes- oder Reichsindigenat“ = Heimatrecht der Eingeborenen im Bundesstaat und im Reich fest. 1870 (BuStAG) vom 1. Juni 1870 (BGBl. S. 498) Inland „§1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“ Chronologie der...
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