Deutsches Reich
Der Begriff DEUTSCHES REICH wird immer wieder fälschlich als „DRITTES REICH“ missverstanden. „DRITTES REICH“ ist kein echter, sondern eine von einem britischen Historiker als Begriff in Umlauf gesetzte Floskel für die Zeit 1933-1945. Mit den ERMÄCHTIGUNGSGESETZEN der Nazis (1933, Anlaß : „Reichstagsbrand“) war das „Deutsche Reich“ faktisch schon tot!
Was die Nazis – zumindest am Anfang – jedoch nicht davon abhielt, ihr BRAUNES IMPERIUM noch immer „Deutsches Reich“ zu nennen, ab dem „Anschluß“ Österreichs 1938 dann „Großdeutsches Reich“ (in Pervertierung des Begriffs „Großdeutschland“, was nach der Revolution 1848 als „Deutschland“ + „Deutsch-Österreich“ definiert war). Das BISMARCK-REICH – also OHNE „Deutsch-Österreich“ war demnach die „Kleindeutsche Lösung“ mit Preußen an der Spitze und der Fahne des NORDDEUTSCHEN BUNDES („Schwarz-Weiß-Rot“).
Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat‚ Deutsches Reich’, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“
BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1
(15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539.